Wer kann sein Interesse gegenüber dem Landkreis anzeigen?
Es kann nur die/der jeweilige Grundstückseigentümerin/er sein Interesse gegenüber dem Landkreis bekunden. Sind im Grundbuch mehrere Eigentümer hinterlegt, wie zum Beispiel beide Ehepartner oder Eigentümergemeinschaften, müssen alle am Grundstück beteiligten Parteien ihr Interesse am Glasfaseranschluss bekunden.