Ich habe es versäumt, einen Vertrag abzuschließen. Welche Möglichkeiten gibt es?

Für beide vom Eigenbetrieb Breitbandnetz geplanten Förderprojekte ist die sog. Vorvermarktungsphase, in der in den Fördergebieten wohnenden Eigentümer für Ihre Immobilien einen Vertrag für einen kostfreien Glasfaserausbau abschließen konnte, beendet. Die Tiefbaumaßnahmen und die notwendigen Netzkapazitäten wurden und werden mit den bis zu den jeweiligen Stichtagen (Förderprojekt 1: Ende 2019, Förderprojekt 2: Ende Mai 2023) eingegangenen Verträgen geplant / ausgeschrieben.

Aufgrund dessen ist es derzeit nicht möglich, weitere Adressen an das im Bau befindlich Glasfasernetz anzuschließen. Dies auch nicht, wenn ein Ausbau für den außenstehenden Betrachter vermeintlich einfach möglich wäre (z.B. Bautrupp legt beim Nachbar die Leitung etc.).

Im Rahmen des Förderprojektes 1 ist ggf. ein sog. eigenwirtschaftlicher Ausbau möglich. In diesem Fall kann ein Glasfaseranschluss unter Kostenübernahme des Eigentümers unter der Voraussetzung hergestellt werden, dass an der betreffenden Adresse genügend Restkapazitäten für den Anschluss weiterer Teilnehmer vorhanden sind. Sollte dem so sein, hängen die entstehenden Kosten vom individuellen Aufwand für Tiefbau (Länge der Hauszuführung, Materialkosten, Personaleinsatz) ab und werden seitens des Eigenbetriebes Breitbandnetz im Rahmen eines individuellen Angebotes beziffert.

Im Rahmen des Förderprojektes 2 ist auf absehbare Zeit kein eigenwirtschaftlicher Ausbau vorgesehen.