Warum ist meine Adresse nicht in der aktuellen Planung enthalten?

Sie erhalten bereits eine Internetverbindung über 30 Mbit/s. Es werden nur Haushalte gefördert, die unter 30 Mbit/s liegen und somit im Sinne der Fördermittelgeber unterversorgt sind. Die Abgabe Ihrer Interessenbekundung dient dem Landkreis Aurich als Hilfestellung für die zukünftige Planung des Breitbandausbaus. Hieraus lässt sich kein Anspruch auf eine Erschließung ableiten. Auf den Internetseiten der verschiedenen Internetanbieter können Sie jeweils einen Verfügbarkeitscheck durchführen.

Verfügbarkeits-Checks bei EWE, Telekom und Vodafone unter:

https://www.atenekom.eu

https://www.ewe.de

https://www.telekom.de

https://www.vodafone.de

– Einige Gebiete sind im Zuge eines Markterkundungsverfahrens durch Telekommunikationsunternehmen zum eigenwirtschaftlichen Ausbau angekündigt worden. Die Konsequenz daraus ist, dass die Haushalte in diesen Gebieten nicht mehr durch den Landkreis Aurich erschlossen werden dürfen.

– Finanziell ist es nicht möglich, die Haushalte die unterversorgt sind oder bei denen kein Ausbau durch ein Telekommunikationsunternehmen vorgesehen ist, alle auf einmal zu versorgen. Hierfür müssen neue Fördermittel beantragt werden.