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Ich habe es versäumt, einen Vertrag abzuschließen. Welche Möglichkeiten gibt es?

Für beide vom Eigenbetrieb Breitbandnetz geplanten Förderprojekte ist die sog. Vorvermarktungsphase, in der in den Fördergebieten wohnenden Eigentümer für Ihre Immobilien einen Vertrag für einen kostfreien Glasfaserausbau abschließen konnte, beendet. Die Tiefbaumaßnahmen und die notwendigen Netzkapazitäten wurden und werden mit den bis zu den jeweiligen Stichtagen (Förderprojekt 1: Ende 2019, Förderprojekt 2: Ende Mai 2023) eingegangenen Verträgen geplant / ausgeschrieben.

Aufgrund dessen ist es derzeit nicht möglich, weitere Adressen an das im Bau befindlich Glasfasernetz anzuschließen. Dies auch nicht, wenn ein Ausbau für den außenstehenden Betrachter vermeintlich einfach möglich wäre (z.B. Bautrupp legt beim Nachbar die Leitung etc.).

Im Rahmen des Förderprojektes 1 ist ggf. ein sog. eigenwirtschaftlicher Ausbau möglich. In diesem Fall kann ein Glasfaseranschluss unter Kostenübernahme des Eigentümers unter der Voraussetzung hergestellt werden, dass an der betreffenden Adresse genügend Restkapazitäten für den Anschluss weiterer Teilnehmer vorhanden sind. Sollte dem so sein, hängen die entstehenden Kosten vom individuellen Aufwand für Tiefbau (Länge der Hauszuführung, Materialkosten, Personaleinsatz) ab und werden seitens des Eigenbetriebes Breitbandnetz im Rahmen eines individuellen Angebotes beziffert.

Im Rahmen des Förderprojektes 2 ist auf absehbare Zeit kein eigenwirtschaftlicher Ausbau vorgesehen.

Wann wird mein Glasfaseranschluss freigeschaltet?

Im Sinne des ausdrücklich erklärten Zieles einer schnelle Umsetzung der Ausbauarbeiten ist der Eigenbetrieb Breitbandnetz Landkreis Aurich vor dem Hintergrund knapper Material- und Personalressourcen zwangsläufig gehalten, den beteiligten Firmen für ihre Planung ein nicht unwesentliches Maß an Flexibilität einzuräumen.

Damit einher geht jedoch leider der Umstand, dass im Einzelfall ein konkretes Datum oder ein Zeitfenster für die Fortsetzung der Arbeiten (Hausanschluss, Einblasen der Glasfaser etc.) und die finale Schaltung von Anschlüssen nicht mitgeteilt werden kann.

Warum ist der Baufortschritt so unterschiedlich?

Um den Ausbau schnellstmöglich voranzubringen, erfolgen die notwendigen Arbeiten parallel und in Abhängigkeit vom zur Verfügung stehenden Personal und Material. Neben der Erstellung der Hausanschlüsse ist vor allem wichtig, eine stabile technische wie zugleich betriebssichere Anbindung an das Herzstück des Netzes, dem sog. Backbone, herzustellen.

In diesem Zusammenhang ist eine Vielzahl von rechtlichen und fachlichen Vorgaben zu beachten. Um die für die Freischaltung von Anschlüssen notwendigen Voraussetzungen zu schaffen kann von außen betrachtet der Eindruck entstehen, dass die Ausbaubemühungen nicht voranschreiten. Dem ist jedoch nicht so.

Für einen optimalen Einsatz der zur Verfügung stehenden Ressourcen werden die notwendigen Arbeiten seitens der vom Landkreis Aurich beauftragen Baufirmen im Wege der Gesamtschau auf allen Ebenen so geplant, dass eine schnellstmögliche Schaltung von Hausanschlüssen realisiert werden kann.

Hieraus folgt, dass sich vor Ort sehr unterschiedliche Arbeitsstände zeigen können. So kann bei einigen Häusern die Glasfasern bereits eingeblasen und die Hausanschlussdose gesetzt worden sein. Bei anderen hingegen liegt wohlmöglich nur ein Leerrohr bzw. schaut an einer umliegenden Straße nur ein Bündel von Leerrohren heraus.

Warum dauert die Bauausführung so lange?

Alle beteiligten Projektpartner sind im Rahmen ihrer personellen und materiellen Ressourcen tätig, das Glasfasernetz aufzubauen. Neben den Hausanschlüssen müssen hierzu vor allem die Hauptverteiler angeschlossen und im Sinne eines verlässlichen sowie zugleich entstörsicheren Betriebes getestet werden.

Nach dem Aufschalten der Hausanschlüsse an die Verteilerstationen sind darüber hinaus vor der Freischaltung zwingend je Anschluss ein Meßproktoll sowie eine umfangreiche Dokumentation zu fertigen. Um im Falle einer späteren Störung den Anschluss schnellstmöglich wieder in Betrieb nehmen zu können, durchläuft insbesondere die hierfür notwendige Dokumentation einen mehrstufigen Qualitätssicherungsprozess.

Die genannten Arbeitsschritte zur Erstellung des gänzlich neuen Glasfasernetzes binden ein großes Maß an zeitlichen Ressourcen.

Wir haben Ihre Fragen nicht beantworten können?

Dann schreiben Sie uns gerne unter service@landkreis-aurich.de eine Nachricht. Damit helfen Sie uns, unseren Fragenkatalog zu erweitern.

Wo finde ich Informationen, wann an meiner Adresse ausgebaut wird?

Sobald die Planungen so weit vorangeschritten sind, dass für einzelne Gebiete Bauzeitplanungen vorliegen, werden wir Sie auf der Internetseite des Landkreises Aurich hierüber informieren. Auf unserer Internetseite werden wir Sie dann in Form eines Bautagebuches über die wesentlichen Bauabschnitte informieren. Sofern Sie zum Ausbau Ihrer Adresse noch Fragen haben, können Sie sich gerne über unsere Email-Adresse service@breitband-aurich.de an uns wenden.

Was muss ich als Vermieter tun, damit mein Mietobjekt einen Glasfaseranschluss bekommt.

Eine Voraussetzung hierfür ist, dass Sie als Vermieter durch Ausfüllen und Unterzeichnen des Grundstücksnutzungsvertrages dem Landkreis Aurich die Erlaubnis erteilen, die erforderlichen Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen auf ihrem Grundstück durchzuführen. Zum anderen muss mindestens ein Mieter pro Gebäude einen Vertrag mit Vodafone GmbH über ein Glasfaserprodukt abschließen. Falls sich kein Mieter für einen entsprechenden Vertragsabschluss interessiert, können Sie ggfs. als Eigentümer einen solchen Vertrag abschließen. Damit Ihr Mehrfamilienhaus einen Glasfaseranschluss bekommt, ist mindestens ein Vertragsabschluss die Voraussetzung.

 

Was muss ich als Mieter tun, um in den Genuss eines Glasfaseranschlusses zu kommen?

Zunächst müssen Sie als Mieter aktuell einen Vertrag mit der Vodafone GmbH über ein Glasfaserprojekt Ihrer Wahl abschließen. Informationen, welche Glasfaserprodukte Ihnen zur Auswahl stehen, können über die Internetseite www.vodafone.de/aurich oder vor Ort in den Vodafone Shops erhalten. Zusätzlich benötigen Sie weiterhin den vom Grundstückseigentümer ausgefüllten und unterzeichneten Grundstücksnutzungsvertrag. Dieser widerrum ist erforderlich, damit der Eigentümer dem Landkreis Aurich die Erlaubnis erteilt, die erforderlichen Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen auf dem Grundstück durchzuführen.

Ich befinde mich mit meinem Neubauobjekt (Einfamilien-/Mehrfamilienhaus) im Ausbaugebiet. Was muss ich beachten?

In diesem Fall macht es Sinn, entsprechend Leerrohre mit zu verlegen. Sollten Sie diesbezüglich Rückfragen haben, können sie sich gerne per Email an service@landkreis-aurich.de wenden.

Was passiert mit laufenden Verträgen bei anderen Anbietern?

Es kann risikolos ein Vertrag für einen eigenen Glasfaseranschluss während der Nachfragebündelung abgeschlossen werden. Nach dem Bau des Glasfasernetzes werden Sie von Vodafone kontaktiert, um einen gemeinsamen Anschalttermin zu vereinbaren.